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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter

Diese Bedingungen gelten für den Erwerb von Tickets für die Veranstaltung „Collector's Journey" am 24. Oktober 2026 über diese Website. Veranstalter des Hauptevents und Vertragspartner ist die Car Culture GmbH, Auguste-Supper-Str. 27, 71642 Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart, HRB 801751), im Folgenden „Veranstalter".

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung der Tickets auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit Abschluss des Bestellvorgangs über den Button „Weiter zur Bezahlung" und erfolgreicher Zahlung über den Zahlungsdienstleister Mollie gibt der Käufer ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt mit Zugang der Ticketbestätigung per E-Mail zustande.

§ 3 Tickets, Preise und Bezahlung

Tickets werden je Fahrzeug ausgestellt; die beim Kauf angegebene Personenzahl ist Bestandteil des Tickets und wird bei der Einlasskontrolle geprüft. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Bezahlung erfolgt über die im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten. Jedes Ticket enthält einen individuellen QR-Code und wird nach Zahlungseingang per E-Mail zugestellt; der Käufer ist für die Erreichbarkeit der angegebenen E-Mail-Adresse verantwortlich.

§ 4 Kein Widerrufsrecht

Für den Ticketkauf besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), da die Veranstaltung zu einem spezifischen Termin stattfindet. Näheres regelt die Widerrufsbelehrung.

§ 5 Abendveranstaltung („Destination Party")

Das Komplettpaket umfasst zusätzlich zur Teilnahme am Hauptevent den Zutritt zur Abendveranstaltung („Destination Party") für die im Ticket angegebene Personenzahl. Tickets ausschließlich für die Destination Party werden pro Person verkauft und berechtigen nicht zur Teilnahme am Hauptevent.

§ 6 Stornierung und Übertragung

Übertragung: Tickets sind personen- bzw. fahrzeuggebunden und nicht übertragbar. Ein Weiterverkauf oder die Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen; der Veranstalter ist berechtigt, beim Einlass einen Abgleich mit den bei der Bestellung angegebenen Daten vorzunehmen und nicht berechtigten Personen den Zutritt bzw. die Teilnahme zu verweigern.

Stornierung: Unbeschadet des Ausschlusses des gesetzlichen Widerrufsrechts (§ 4) räumt der Veranstalter freiwillig folgende Stornierungsmöglichkeit ein: Eine Stornierung ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn (für die Veranstaltung am 24. Oktober 2026 also bis einschließlich 26. September 2026) in Textform (E-Mail genügt) möglich; in diesem Fall wird der gezahlte Ticketpreis vollständig auf das ursprüngliche Zahlungsmittel erstattet. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Erstattung.

§ 7 Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausfahrt ist, dass

  • der Fahrzeugführer eine gültige Fahrerlaubnis der für das Fahrzeug erforderlichen Klasse besitzt und fahrtüchtig ist (insbesondere nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten steht),
  • das teilnehmende Fahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen und in verkehrssicherem Zustand ist und
  • für das Fahrzeug mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Die Ausfahrt findet im öffentlichen Straßenverkehr statt; die StVO gilt uneingeschränkt. Es handelt sich nicht um eine Renn- oder Wertungsveranstaltung; Geschwindigkeit und Fahrweise liegen in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Fahrzeugführers. Der Veranstalter kann die Vorlage geeigneter Nachweise (Führerschein, Zulassung, Versicherungsbestätigung) verlangen und Teilnehmer, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, ohne Erstattung von der Ausfahrt ausschließen.

§ 8 Ablauf, Änderungen und Absage

Die Fahrtstrecke wird im Rahmen der Veranstaltung bekanntgegeben; die Teilnahme erfolgt mit dem eigenen Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in eigener Verantwortung des Fahrers. Der Veranstalter darf den Ablauf aus organisatorischen Gründen in zumutbarem Umfang anpassen. Muss die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat oder wegen höherer Gewalt abgesagt werden, werden gezahlte Ticketpreise erstattet; weitergehende gesetzliche Rechte der Käufer bleiben unberührt.

§ 9 Hausrecht und Ausschluss

Der Veranstalter übt an den Veranstaltungsorten das Hausrecht aus. Teilnehmer, die die Veranstaltung erheblich stören, andere gefährden oder gegen diese Bedingungen verstoßen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden; ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

§ 10 Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Diese Haftung des Veranstalters bezieht sich auf die stationären Teile der Veranstaltung (insbesondere Veranstaltungsgelände, dortiges Programm und die Destination Party). Die Fahrtabschnitte der Ausfahrt finden im öffentlichen Straßenverkehr und auf eigene Gefahr statt: Jeder Fahrzeugführer nimmt eigenverantwortlich als gewöhnlicher Verkehrsteilnehmer teil; für Schäden, die während dieser Fahrtabschnitte durch Teilnehmer oder Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht. Die vorstehenden unbeschränkten Haftungstatbestände (Satz 1) sowie die Verantwortung des jeweiligen Fahrzeugführers nach StVO und StVG bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.